Licht-Show-Technik
Ihr Partner für Veranstaltungen

Datenschutzerklärung

Diese Internetpräsens ist ausschließlich als Informationsseite hinsichtlich unserer Dienstleistungen gedacht.

Auf unsere Website werden durch uns keine Daten gespeichert, gesammelt oder analysiert!

Daher haben wir auf ein etwaiges Kontaktformular, automatisierte weiterleitende Schaltflächen und ähnlich gelagerte Funktionen verzichtet.  

Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zu uns erfolgt ausschließlich  

über die in "Kontakt" niedergelegten Kontaktdaten.



AGB 

MIETBEDINGUNGEN / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand 07/2021

 

Allgemeines

Diese AGB gelten für Kunden, die eine Gesamtdienstleistung bei uns buchen, sowie für Kunden/Mieter, die unser Equipment anmieten. 

Der Kunde/Mieter oder sein Vertreter wird bei der Angebotserstellung auf die nachfolgenden Vertragsbedingungen hingewiesen.

Angebote, Auftragsbestätigungen/Verträge und Rechnungen erfolgen immer in schriftlicher Form.

Die Geschäftsbedingungen werden dem Kunden/Mieter immer mit dem Angebot zugestellt. Somit liegen diese dem Kunden/Mieter direkt zur Kenntnisnahme vor.  

Mit einer Angebotsannahme durch den Kunden/Mieter, erklärt Dieser sich mit den erhaltenen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dieser Vorgang gilt als Buchung der angebotenen Leistungen.

Dem Kunden/Mieter geht anschließend eine Auftragsbestätigung/Vertrag zu.

Zudem sind die AGB auch auf unserer Internetseite LST-Licht-Show-Technik.de einzusehen.

Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB.

Öffentliche Preislisten gibt es nicht.

Kostenermittlungen für Angebote finden individuell zugeschnitten für jeden einzelnen Kunden/Mieter statt.

Hierzu wird der Umfang des Equipments, erforderlichen Personaleinsatzes und die Gegebenheiten des Veranstaltungsortes herangezogen

 

Vertragsabschluß

Angebote der Fa. Licht-Show-Technik sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend und bedürfen bei Annahme immer der beiderseitigen Zustimmung.

Zustellungen der schriftlichen Angebote,- Verträge/Auftragsbestätigungen wie auch Rechnungen, erfolgen per E-Mail. Alle Angebote werden mit der Zustellung des schriftlichen Vertrages/Auftragsbestätigung der Licht-Show-Technik, spätestens jedoch durch Entgegennahme des Materials bzw. Erbringung von Leistungen rechtsgültig. Sollte hinzu gemietetes Fremdequipment oder Fremdpersonal zum Einsatz kommen, so wird dies als kurze Information im Angebot/Vertrag/Auftragsbestätigung vermerkt.

Alle Absprachen, Regelungen sowie Umfang der Leistungen, sind im Vertrag/in der Auftragsbestätigung niedergelegt und für Vermieter und Mieter festgeschrieben und bindend. Leistungen über den Inhalt der Auftragsbestätigung hinaus sind kostenpflichtig

 

Preise / Mietkosten / Stornierung

Die Kosten zur Erstellung eines Angebotes richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und werden im Angebot ausgeführt.

Sollten zur Erstellung eines Angebotes, ein oder mehrere Ortstermine notwendig sein, so werden entstehende Fahrt- und Personalkosten ebenfalls im zu erstellenden Angebot mit aufgeführt.

Kosten für Angebotserstellung und Ortstermine, die zu keinem Vertragsabschluss führen, werden der anfragenden rechtlichen Person/Firma in Rechnung gestellt.

 

Preise der Fa. Licht-Show-Technik verstehen sich in Euro. Es kommen die in der Auftragsbestätigung/Vertrag gültigen Preise zur Anrechnung. Bei eventuell auftretenden Kalkulationsfehlern wird gemeinsam mit dem Kunden/Mieter eine schlüssige und für alle transparente Korrektur vorgenommen, welche der Kunde/Mieter annehmen kann oder auch nicht. Eine gemeinsame Verständigung auf die zu vollziehende Korrektur, zieht ein neues Angebot nach sich.

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager. Kosten für Transport/Lieferung sowie eventuelle Montage/Demontagearbeiten gehen zu Lasten des Kunden/Mieter.

Die Mietkosten berechnen sich nach Kalendertagen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Fa. Licht-Show-Technik. Die Mietdauer und der genaue Rückgabetermin werden von den

 

Vertragsparteien festgelegt. Bei verspäteter Rückgabe behält sich die Fa. Licht-Show-Technik vor, eine Zusatzberechnung durchzuführen. Grundlage der Zusatzberechnung ist die Überschreitung des Rückgabetermins nach Stunden. Multiplikator sind 10% der vereinbarten Tagesmietkosten mal der überschrittenen Stundenanzahl.

Ab einer Überschreitung von 5 Stunden, entfällt die Regelung und die Kosten für einen weiteren Miettag kommen zum Tragen. Weiterhin zu ersetzen sind alle Kosten, die der Fa. Licht-Show-Technik dadurch entstehen, dass anschließende Mietverträge durch die verspätete Rückgabe nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erfüllt werden können.

 

Abgeschlossene Verträge/Auftragsbestätigungen können bis 30 Kalendertage vor Miet-, /Aufbaubeginn in Absprache mit Licht-Show-Technik storniert werden.

Kosten für schon erbrachte Leistungen, wie der zeitliche Aufwand für Planung, Besprechung und Ortstermine sowie die Angebotsausarbeitung werden dann in Rechnung gestellt.

 

Sollte Fremdequipment und/oder Fremdpersonal geplant und schon angemietet sein, werden bei Stornierungen

bis zum 30. Kalendertag die Kosten für das Fremdequipment/Fremdpersonal in Höhe von 40% der entstandenen und entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

Dem Kunden/Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass der Firma Licht-Show-Technik kein oder ein geringer Schaden entstanden ist als die vorbenannt bezifferte Pauschale.

 

Sollte eine Stornierung ab dem 30. Kalendertag oder kürzer, aber noch oberhalb des 18. Kalendertages liegen,

wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 40% des Vertrages/der Auftragsbestätigung fällig.

Bei Stornierung ab dem 18 Kalendertag oder später, tritt eine Ausfallpauschale von 75% des Vertrages/

der Auftragsbestätigung in Kraft.

Dem Kunden/Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass der Firma Licht-Show-Technik kein oder ein geringer Schaden entstanden ist als die vorbenannt bezifferte Pauschale.

 

Bei einer Stornierung/Absage ab dem 2. Tag vor dem Veranstaltungsdatum, ist die volle Kostenhöhe des Vertrages/der Auftragsbestätigung zu entrichten, abzüglich ersparter Aufwendungen der Firma Licht-Show-Technik durch die Nichtdurchführung.

Dieses gilt auch für den Abbruch oder der frühzeitigen Beendigung von schon laufenden/begonnenen Veranstaltungen.

Veranstaltungen, gelten als laufend /begonnen, sobald das Montageteam zum Aufbau vor Ort eintrifft. 

 

Abholung / Lieferung / Rückgabe

Alle Mietkomponenten werden vor Herausgabe optisch sowie technisch überprüft und auf Funktion getestet.

Eine Abholung erfolgt ab Lager und auf Gefahr des Kunden/Mieters. Der Kunde/Mieter bzw. sein Vertreter hat sich von dem ordnungsgemäßen Zustand sowie Vollzähligkeit des vermieteten Materials einschließlich Zubehör zu überzeugen. Ausgehend von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Vollzähligkeit sowie Funktionsfähigkeit der vermieteten Gegenstände, übernimmt die Fa. Licht-Show-Technik keine Haftung bei Störungen bzw. Ausfällen während des Mietzeitraumes. Minderungen der Mietkosten können nach Absprache auf Kulanz vorgenommen werden.

Der Kunde/Mieter ist zur vollständigen, unversehrten, fristgerechten und vor allem pünktlichen Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort der Mietgegenstände verpflichtet. Er haftet, soweit Reparaturen nicht möglich sind, mit dem Wiederbeschaffungswert der gemieteten Gegenstände. Bei Reparaturen und auch Wiederbeschaffung, kommt der günstigere Preis zum Tragen, abzüglich des Restwertes.

 

Die Transportkosten bei Anlieferung trägt grundsätzlich der Kunde/Mieter, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.

Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald das Equipment an den Kunden/Mieter, seinen Vertreter oder einem Transporteur übergeben wurde. Gleichzeitig gehen die Gefahren auf den Kunden/Mieter über. Im Falle von höherer Gewalt und Verschulden durch Dritte, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Fa. Licht-Show-Technik eintreten, hat die Fa. Licht-Show-Technik sofern diese nicht von der Firma Licht-Show-Technik zu vertreten sind, verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu verantworten. In diesen Fällen kann der Kunde/Mieter nach schriftlicher Vereinbarung mit der Fa. Licht-Show-Technik vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von der Firma Licht-Show-Technik zu vertreten oder beruhen auf Vorsatz.

Bei unzulässigen Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Mietverträgen - auch für Nachlieferungen aus Mietverträgen - behält sich die Fa. Licht-Show-Technik rechtliche Schritte vor. Eine Abnahmeverweigerung ist nur in Rücksprache mit der Fa. Licht-Show-Technik möglich und durchführbar. 

 

Schäden / Reparaturen / Verlust / Reinigung / Instandsetzungen

Der Kunde/Mieter, ist ab der Übernahme/Übergabe der Mietgegenstände für den guten, ordentlichen und sauberen Umgang mit dem Equipment verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass während des gesamten Mietzeitraumes das Equipment ordentlich und vorsichtig transportiert, montiert und bedient wird. Dies bedeutet, dass Schäden, sowie Verschmutzung zu Lasten des Kunden/Mieters gehen. Hierfür behalten wir uns nach der Rücknahme einen Überprüfungszeitraum vor.

Technische Eingriffe oder selbständige Reparaturen durch den Kunden/Mieter/Abholer sind zu unterlassen.

 

Schäden, Verlust u. Verschmutzung von angemietetem Equipment sind vom Kunden/Mieter dem Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form als sofortige Meldepflicht auferlegt und anzuzeigen.

Für Schäden am, sowie Verlust von angemietetem Equipment, haftet der Kunde/Mieter im Umfang des Nettoreparaturwertes bzw, des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes.

Reparaturen und Neubeschaffungen erfolgen ausschließlich durch den Vermieter.

 

Ob bei Schäden eine Reparatur oder Wiederbeschaffung erfolgt, obliegt ausschließlich dem Vermieter.

 

Anfallende Reinigungen werden dementsprechend in Rechnung gestellt.

Sollten Zumietkosten für Ersatzequipment für den nicht nutzbaren Zeitraum bei Reparatur, Wiederbeschaffung oder Reinigung entstehen, werden auch diese in Rechnung gestellt und sind vom Kunden/Mieter/Abholer zu begleichen.

 

Anfallende Reparaturen und Reinigungen werden dementsprechend in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Sollten Zumietkosten für Ersatzequipment für den nicht nutzbaren Zeitraum bei Reparatur und /oder Reinigung

entstehen, werden auch diese in Rechnung gestellt werden und sind vom Abholer/Mieter/Kunde zu begleichen.

 

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Herausgabe/Lieferung gegen Barzahlung/Rechnung/Überweisung.

Die Zahlungsbedingungen werden dementsprechend auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie auch der Rechnung ausgeführt und sind bindend.

Bei der Erstbuchung muss die Rechnungssumme/Auftragssumme/Angebotssumme ohne Abzug in voller Höhe bis 1 Woche vor der Veranstaltung via Vorauszahlung auf unser Geschäftskonto verbucht sein.

Erfolgt bei der Zahlungsart auf Rechnung/Überweisung eine Rückbuchung, so erfolgen alle weiteren Vermietungen ausschließlich in Form der Vorkassenzahlung. Dieses berechtigt den Kunden/Mieter nicht zur Annahmeverweigerung bei noch bestehenden Mietverträgen. Kosten, die bei einer Rückbuchung entstehen, werden in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden/Mieters ist die Fa. Licht-Show-Technik berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offenen und gestundeten Rechnungsbeträge sofort in Barzahlung fällig zu stellen.

Die Verzugszinsen richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 5% Punkten über dem Basiszinssatz festgesetzt. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Rechnungsstellung ein.  

 

 

Eigentumsvorbehalt

Während des gesamten Miet/Einsatzzeitraumes unterliegt der Eigentumsvorbehalt des Equiqment ausschließlich der Fa. Licht-Show-Technik bei Fremdanmietung, dem Geschäftspartnern.

Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des angemieteten Equiqments durch den Mieter/Kunden gegenüber Dritten, ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

 

Teilnichtigkeit

Während des gesamten Miet/Einsatzzeitraumes unterliegt der Eigentumsvorbehalt des Equiqment ausschließlich der Fa. Licht-Show-Technik; bei Fremdanmietung, den entsprechenden Geschäftspartnern. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des angemieteten Equipments durch den Kunden/Mieter gegenüber Dritten ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben